Die Bürgschaft oder Garantie eines Kreditinstitutes, welche zur Sicherung der Ansprüche eines Dritten gegeben wird, wird als Aval bezeichnet. Die
Bank gewährleistet somit ihren Kunden, das Zahlungen geleistet und Waren geliefert werden. Um das Risiko zu begrenzen, werden Avale nur an Kunden mit einer guten
Bonität vergeben.
Bei Avalen handelt es sich um Eventualverbindlichkeiten also Leistungen, welche die
Bank erst bei Zutreffen eines bestimmten Ereignisses, wie zum Beispiel der Insolvenz des eigenen Kunden, leistet. Avale sind somit keine
Darlehen, welche ausgezahlt werden. Im privaten Bereich findet man vermehrt Mietavale. In solch einen Fall muss der Mieter keine Mietkaution zahlen, sondern die
Bank sichert die Mietzahlung an den Vermieter ab. Gewährleistungsavale gibt im Bereich des Wohnungsbaues. Hier steht die
Bank für die Gewährleistungsansprüche ein, wenn eine Baufirma während der Gewährleistungszeit insolvent werden sollte.
Die Erhaltung von Liquidität ist der Grund für die Beantragung eines solchen Avals.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe A