Die Ausfallbürgschaft umfasst eine Bürgschaft, bei welcher erst der Gläubiger nachweisen muss, dass zumindest teilweise ein Ausfall seiner Forderung endgültig eingetreten ist, bevor der Bürge in Anspruch genommen werden kann. Die
Bank muss also einen Verlust erlitten haben.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe A