Die Anschaffungskosten stehen im Zusammenhang mit der Erstellung oder auch dem Erwerb einer
Immobilie. So wird beim Kauf von Gebäuden von Erwerbs- oder Anschaffungskosten statt von
Herstellungskosten gesprochen.
Alle Kosten, welche für den Erwerb des bebauten Grundstückes aufgewendet werden müssen beinhalten die Anschaffungskosten. Hierunter fallen sowohl der Kaufpreis für Gebäude / Grund und Boden sowie die Erwerbsnebenkosten, wie zum Beispiel
Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtsgebühren, soweit diese mit dem Erwerbsnebenkosten zu tun haben, die Kosten für den Makler, Kosten für die Begutachtung des Gebäudes, soweit dieses Gutachten nicht vorrangig für die Finanzierung benötigt wird. Die Anschaffungsnebenkosten sind nach dem Verhältnis der Verkehrswerte auf den Grund und Boden und das Gebäude aufzuteilen, da AfA auf Anschaffungskosten nicht möglich ist.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe A