Von Agio wird gesprochen, wenn der Auszahlungsbetrag eines
Darlehens den Nominalbetrag übersteigt. Da sich die Darlehensgeber das Agio in Form eines höheren Nominalzinssatzes vergelten lassen und aus diesem Grund kein wirtschaftlicher Vorteil für den
Darlehensnehmer entsteht, finden diese in der Gegenwart eher selten Anwendung.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe A