Unter Abschreibung versteht man die Aufteilung der Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten (hier zählt nur das Gebäude, nicht der Grund und Boden) auf die vorgesehene Nutzungsdauer der jeweiligen
Immobilie. Wobei auch die Wertminderung, welche durch Alter und Abnutzung entstehen, berücksichtigt wird.
So können bei der Einkommenssteuererklärung die Miet- wie auch die Pachteinnahmen, als so genannte „Absetzung für Abnutzung“ (AfA) als
Werbungskosten abgesetzt werden. Wird der Wohnraum selbst genutzt, so ist keine Abschreibung möglich.
Baufinanzierungslexikon Buchstabe A