Werden heute die Kreditangebote zur Baufinanzierung der einzelnen Banken und Kreditinstitute miteinander verglichen, so begegnet dem Beobachter immer wieder der effektive Zinssatz. Daneben taucht an verschiedenen Stellen aber ein weiterer Zins, der Nominalzins, auf. Auf den ersten Blick erscheint der zahlenmäßige Unterschied zwischen beiden nur sehr minimal, hat aber bei den hohen Beträgen, die in der Immobilienfinanzierung eine Rolle spielen, letzten Endes enorme Auswirkungen auf die tatsächliche Zinslast der Bauherren. Der Nominalzins bezeichnet die Summe, welche durch den Darlehensnehmer an das betreffende Bankinstitut für die Bereitstellung der Kreditsumme zu zahlen ist. Dieser richtet sich im Wesentlichen nach dem momentanen Zinsniveau, der Laufzeit des Darlehens und den gestellten Sicherheiten.
Da hier die Kosten, welche durch die Vergabe des Kredites entstehen, noch keinen Niederschlag gefunden haben, ist es für jeden Kunden einer Bank, der auf der Suche nach einem Darlehen ist, nur sehr schwer möglich, die einzelnen Angeboten untereinander zu vergleichen. Zudem ist die Ausgestaltung der Nebenkosten relativ intransparent und nur selten nachvollziehbar. Aus diesem Grund hat die Bundesregierung Banken und Kreditinstitute dazu verpflichtet, ihre Nebenkosten zusammengefasst auf das Darlehen anzurechnen und zu veröffentlichen. Hier spricht man dann vom effektiven Jahreszins, der sich also aus dem Nominalzins und den erwarteten Nebenkosten zusammensetzt. Dieser muss immer höher als der entsprechende Kreditzins sein und steht über diesen mit den Schwankungen des Kreditgeschäftes in Verbindung.