Hypothek und Grundschuld dienen den Banken und Kreditinstituten vor allem als ein Mittel zu Absicherung ihrer vergebenen Darlehen, die der Errichtung neuer oder dem Erwerb gebrauchter Immobilien dienen. Der Volksmund nutzt die Begriffe mitunter synonym, obwohl sie beide vollkommen unterschiedliche Grundpfandrechte beschreiben. Zwar besitzen Hypothek und Grundschuld einige Gemeinsamkeiten, wie etwa den Eintrag ins Grundbuch oder die Verwertung des belasteten Grundstücks, darüber hinaus bestehen jedoch weitreichende Unterschiede zwischen beiden Grundpfandrechten, die es dem Außenstehenden mitunter erschweren, sich innerhalb des deutschen Kreditwesens und den einzelnen Sicherheiten zu orientieren.
Zum Beispiel ist eine Hypothek immer an eine bestimmte Forderung gegen den Schuldner gebunden und kann ohne diese nicht existieren. Um im Falle der Umschuldung diese auf den neuen Gläubiger zu übertragen, muss die Forderung durch die alte Bank abgetreten werden. Etwas anders verhält sich die Situation bei einer Grundschuld. Diese ist nicht von der Forderung gegen einen Kreditnehmer anhängig und kann so ohne weiteres übertragen und genutzt werden.
Auf diese Art und Weise kann eine Grundschuld dem Kreditinstitut gegenüber Dritten etwa als Sicherheit dienen und so auf Umwegen geltend gemacht werden, ohne das der ursprüngliche Schuldner darauf einen Einfluss hat, selbst wenn der Kredit bereits zum Teil getilgt wurde. Leider wird durch die Banken immer häufiger die Grundschuld als Sicherheit eingesetzt.