Neben der Aufnahme eines Darlehens zur Baufinanzierung, bieten sich gerade für Privatpersonen noch andere Möglichkeiten an, um günstig an das nötige Kapital zu gelangen. Wer etwas Mühe und Zeit in das Studium der verschiedenen Förderprogramme von Bund und Ländern investiert, wird sicher schnell geeignete Möglichkeiten finden, die bestehende Immobilienfinanzierung zu unterstützen. Neben der Kreditanstalt für Wiederaufbau unterstützen verschiedene staatliche und private Förderprogramme, wie die Riester-Rente den Traum von den eigenen 4 Wänden.
Zu den Aufgaben der KfW-Bankgruppe oder Kreditanstalt für Wiederaufbau, gehört neben der Finanzierung von Existenzgründungen, die Förderung des Wohnungsbaus in Deutschland. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Programme ins Leben gerufen, mit deren Hilfe die Verbesserung und Umgestaltung von Wohnraum realisiert werden soll.
Besonders Privatpersonen und Träger von Mietwohnungen sollen dabei unterstützt werden, die eigenen vier Wände auf den neusten Stand der Technik zu bringen. Speziell Klimaschutz und Energiesparen stehen dabei im Vordergrund. Die KfW-Bank unterstützt aus diesem Grund vorwiegend Projekte zur Anschaffung und Einbau umweltschonender Heizgeräte und den Einbau von Solarstrom-Anlagen. Ziel ist die langfristige Reduzierung der Treibhausgase. Die notwendigen Darlehen der Baufinanzierung werden zu günstigen Konditionen vergeben.
Neben dem Ausbau bereits bestehender Wohneinheiten, wird auch der Neubau und Kauf von Wohnraum mit zinsgünstigen Baukrediten gefördert.
Eigentlich ist die Riester-Rente eine Säule der privaten Altersvorsorge. Allerdings erlaubt die Bundesregierung den Bau oder Erwerb von Wohneigentum mit Hilfe der Riester-Förderung. Über eine modifizierte Entnahme kann ein Teil des bereits angesparten Vermögens zur Baufinanzierung genutzt werden. Dazu müssen aber bereits mindestens 10.000 EUR angespart sein. Die Obergrenze für eine Entnahme liegt bei 50.000 EUR. Der Erwerb der Immobilie sollte zum Zeitpunkt der Entnahme erfolgen. Ansonsten kann eine förderschädliche Verwendung unterstellt werden. Gleiches gilt für den Verkauf des Wohneigentums. Wird kein Ersatzobjekt erworben, droht die Rückzahlungsforderung der Fördergelder. Neben der Entnahme kann die Riester-Rente zur Immobilienfinanzierung auch beliehen werden. Der Baukredit muss bis zum Ende der Ansparphase in gleichen Raten getilgt werden.