Bausparvertrag - Bausparen - Bauspardarlehen

Bausparprinzip

Das Bausparen in der Bauspargemeinschaft soll Menschen, die sich ihren Traum vom Eigenheim erfüllen wollen, hierbei helfen. Um das für die Finanzierung notwendige Darlehen zu erhalten, sparen die Bausparer zuerst in der Ansparphase Guthaben an und können später das Bauspardarlehen erhalten, welches mit monatlichen Raten zurückgezahlt wird. Jeder Bausparer ist somit sowohl Sparer wie auch Darlehensnehmer, allerdings in zeitlicher Verzögerung.

Mit der Ansparung des Guthabens erwirbt der Bausparer demnach den Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen und spart gleichzeitig Kapital an, welches dann als Eigenkapital in die Finanzierung einfließen kann.

Dabei wird ein Bausparvertrag in 3 Phasen unterteilt:

Abschluss über einen Bausparvertrag

Mit Abschluss eines Bausparvertrages legen Bausparer und Berater die Bausparsumme fest. Sie bildet die Grundlage für die Berechnung der Abschlussgebühr, aber auch der Höhe der monatlichen Einzahlungen. Diese müssen auf die Bausparsumme abgestimmt werden, denn nur dann ist es möglich, dass der Bausparvertrag binnen der gewünschten Frist zuteilungsreif wird. Dies ist jedoch nur dann möglich, wenn je nach Tarif 40-50 Prozent der Bausparsumme angespart sind.

Kosten für den Bausparvertrag - Abschlussgebühr

Die Kosten für einen Bausparvertrag richten sich, wie oben beschrieben, nach der abgeschlossenen Bausparsumme. Dabei umfasst die Abschlussgebühr schon sämtliche Kosten für Provisionen, Vertragsabschlusskosten sowie etwaige Verwaltungsgebühren. Je nach Anbieter oder Bausparkasse können die Abschlussgebühren zwischen 1,00% und 1,60% der Bausparsumme variieren.

Würde also ein Bausparvertrag mit einer Bausparsumme von beispielsweise 100.000 Euro abgeschlossen, so würden sich die Kosten auf 1.000 € bis 1.600 € erstrecken. Liegt die Bausparsumme bei 200.000 €, würde die Abschlussgebühr für den Bausparvertrag bei 2.000 € bis 3.200 e liegen, usw.

Sparphase beim Bausparvertrag

Bausparverträge werden von speziellen Bausparkassen angeboten und sowohl von Bausparberatern wie auch von Banken, Sparkassen und Finanzberatern vertrieben. Bausparverträge eignen sich dabei sowohl für das Ansparen von Guthaben wie auch für die spätere Finanzierung. Um sowohl Sparern wie auch Finanzierern gerecht zu werden, bieten die Bausparkassen unterschiedliche Tarife, die von klassischen Anspar- und Finanzierungstarifen bis hin zu Options-Tarifen reichen.

In der Regel werden Bausparverträge für eine Laufzeit von sieben bis zehn Jahren abgeschlossen. Grund für die langen Laufzeiten ist unter anderem die Wohnungsbauprämie. Sie wird nur dann ausgezahlt, wenn der Bausparvertrag eine Mindestlaufzeit von sieben Jahren aufweist. Die Einzahlung der monatlichen Raten wird dann entsprechend berechnet, so dass Bausparer nach Ablauf der Frist mit der Zuteilung rechnen können. Zusätzlich ist es natürlich jederzeit möglich, Sonderzahlungen zu leisten. Auch ein Aussetzen der Raten ist grundsätzlich möglich, das Sparziel wird in diesen Fällen eben später erreicht. Der Vertrag wird dann ruhend gestellt, die bisher eingezahlten Beiträge werden mit der individuellen Grundverzinsung verzinst, sind also nicht verloren.

Neben der flexiblen Einzahlung ist es auch möglich, den Bausparvertrag vorzeitig auszahlen zu lassen. Sofern die Gelder in diesem Fall wohnwirtschaftlich verwendet werden, ist dies nicht förderschädlich. Kann die wohnwirtschaftliche Verwendung allerdings nicht nachgewiesen werden, werden weder die Wohnungsbauprämie noch die Arbeitnehmersparzulage ausgezahlt. Zudem berechnen die Bausparkassen bei vorzeitiger Verfügung oft eine Gebühr, die bis zu 2 Prozent betragen kann.

Bausparvertrag als Geldanlage

Bausparverträge werden nicht selten auch als Sparanlage abgeschlossen, da sie eine sichere Rendite bieten. Die Bausparkassen bieten hierzu spezielle Spar-Tarife, die mit einer Grundverzinsung von 0,75-3,00 % p.a. ausgestattet sind. Zusätzlich haben Bausparer die Möglichkeit, am Ende der Laufzeit einen Bonuszins zu erhalten, der bei Verzicht auf das Darlehen ausgezahlt wird. Für die Berechnung der Rendite ist es allerdings notwendig, neben dem Zinsertrag auch die Kosten zu prüfen, die für einen Bausparvertrag anfallen. Dies ist in erster Linie die Abschlussgebühr, die 1-1,6% der Bausparsumme betragen kann. Sie wird bei Abschluss in einer Summe fällig, kann auf Wunsch aber auch mit den monatlichen Raten der ersten Sparmonate verrechnet werden. Nach etwa vier bis fünf Jahren amortisieren sich diese Gebühren jedoch und der Bausparvertrag wird zur lukrativen Sparanlage.

Zusätzlich ist es möglich, die staatliche Förderung für Bausparverträge in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall kann die Rendite entsprechend erhöht werden, wodurch Bausparer durchaus als Alternative zu klassischen Banksparplänen genutzt werden können. Auch im Vergleich zu Kapitallebensversicherungen schneiden Bausparverträgen häufig besser ab. Zudem weisen sie nur mittelfristige Laufzeiten auf, so dass Bausparer sich nicht langfristig binden müssen. Im Fall einer Pfändung jedoch sind Bausparguthaben, anders als beispielsweise Riester-Verträge, nicht gesichert.

Staatliche Förderung des Bausparvertrages

Bausparer können auf unterschiedliche Weise staatliche Förderungen für ihren Bausparvertrag erhalten.

Wohnungsbauprämie

Zum einen ist es möglich, auf Einzahlungen die staatliche Wohnungsbauprämie zu nutzen. Sie kann für 512 Euro pro Person (Ehepaare 1.024 Euro) in einer Höhe von 8,8% in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass das zu versteuernde Einkommen bei Singles 25.600 Euro und bei Ehepaaren 51.200 Euro nicht übersteigt. Allerdings muss beachtet werden, dass die Wohnungsbauprämie für Verträge, die nach dem 01. Januar 2009 abgeschlossen wurden nur noch dann bezahlt wird, wenn die Gelder nachweislich wohnwirtschaftlich verwendet werden. Lediglich Bausparer, die bei Vertragsabschluss jünger als 25 Jahre waren, können die Prämie auch dann nutzen, wenn das Geld anderweitig verwendet wird.

Arbeitnehmersparzulage - Vermögenswirksame Leistungen

Sofern die monatlichen Sparbeiträge durch den Arbeitgeber in Form Vermögenswirksamer Leistungen eingezahlt werden, ist auch der Erhalt der Arbeitnehmersparzulage möglich. Sie wird in Höhe von 9% pro Jahr bezahlt, der maximale Förderbetrag pro Bausparer liegt in diesem Fall bei 480 Euro. Auch für den Erhalt dieser Förderung sind jedoch Einkommensgrenzen zu beachten. Sie liegen bei 17.900 Euro für Singles und 35.800 Euro für Ehepaare.

Riester Förderung - Wohn Riester

Seit 2008 existiert für Bausparverträge noch eine weitere Förderung – die Riester-Förderung. Sie wurde geschaffen, um Wohneigentum wieder staatlich zu fördern. Diese Prämie wird unabhängig des Einkommens überwiesen, sofern Bausparer Wohneigentum fürs Alter anschaffen. Die Riester-Förderung kann dann sowohl in der Spar- wie auch in der Darlehensphase genutzt werden.

Die gesamte Förderung ist in eine Grundzulage und eine Kinderzulage unterteilt. Die Grundzulage steht jedem förderberechtigtem Bausparer zu und beträgt 154 Euro pro Jahr. Für kindergeldberechtigte Kinder, die vor 2008 geboren wurden, erhalten die Eltern zusätzlich 185 Euro Kinderzulage. Für ab 2008 geborene Kinder erhöht sich diese Zulage auf 300 Euro pro Jahr und Kind.

Bauspardarlehen im Vergleich zu anderen Darlehensformen

Das Bauspardarlehen ist ein Darlehen, welches für die Finanzierung wohnwirtschaftlicher Zwecke eingesetzt werden kann. Diese Verwendung muss der Bausparkasse anhand von Rechnungen und Belegen nachgewiesen werden.

Im Unterschied zu anderen Darlehen steht der Darlehenszins bei Bauspardarlehen bereits bei Abschluss des Bausparvertrages fest. Zinssatzänderungen müssen demnach nicht befürchtet werden, zudem bleiben die Darlehenszinsen während der gesamten Laufzeit garantiert.

Letztlich sind Bauspardarlehen auch deutlich flexibler als vergleichbare Bankdarlehen, denn Sondertilgungen sind jederzeit möglich, auch eine vorzeitige vollständige Rückzahlung kann durchgeführt werden.

Aufnahme des Bauspardarlehens

Ein Bauspardarlehen kann in Anspruch genommen werden, wenn der Bausparer die Zuteilungsreife für den Bausparvertrag erreicht hat. Diese ist gegeben, wenn sowohl die Mindestansparsumme (40-50 Prozent der Bausparsumme) wie auch die Mindestsparzeit erreicht wurden. Die Bausparsumme gibt also den gesamten Umfang der möglichen Auszahlungssumme (Guthaben + Darlehen) an.

Der Bausparer wird dann über die Zuteilung eines Vertrages informiert und kann im Anschluss entscheiden, ob lediglich das Guthaben ausgezahlt werden soll oder ob auch das Bauspardarlehen in Anspruch genommen wird. Demnach ist auch ein Verzicht auf das Bauspardarlehen möglich.

Soll das Bauspardarlehen allerdings ausgezahlt werden ist es seitens der Bausparer dann notwendig, die für die Darlehensaufnahme notwendige Bonität nachzuweisen. Gleichzeitig muss auch das Haus, welches als Sicherheit dienen wird, einen ausreichend hohen Beleihungswert aufweisen. Beides wird von der Bausparkasse nach Eingang des Antrags auf das Bauspardarlehen geprüft.

Fazit zum Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag ist eine gute Möglichkeit, Kapital für das spätere Eigenheim anzusparen. Die Gelder werden hier sicher und ohne eventuelle Kursschwankungen angelegt, so dass Bausparer sicher wissen, welche Gelder später mit Ablauf des Vertrages zur Verfügung stehen.

Zudem ist das Bauspardarlehen oft deutlich günstiger als vergleichbare Darlehen der Banken. Mit der Ansparung von Guthaben ist es weiterhin möglich, Kapital anzusparen, welches dann für Renovierungen oder Modernisierungen genutzt werden kann.