Darlehen werden über die gesamte Laufzeit mit einem festen Zins versehen, der vom Kreditnehmer nicht ohne weiteres verändert werden kann. Gerade Baugeld hat die Eigenschaft, nach Ablauf dieser Frist noch nicht vollständig getilgt zu sein, was eine Anschlussfinanzierung notwendig macht. Der Zeitraum, über den ein bestimmter Zins an das jeweilige Kreditinstitut zu entrichten ist, wird als Zinsbindungsfrist bezeichnet. Gängige Laufzeiten liegen bei fünf, zehn, 15 und 20 Jahren. Laut § 489 ist eine Kündigung der Baufinanzierung innerhalb der Zinsbindungsfrist nicht möglich. Es sei denn, das Darlehen hat bereits eine Laufzeit von mindestens 10 Jahren erreicht. In diesem Fall kann es mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden.
Das Wissen über diese Sonderregelung bietet Bauherren die Chance, noch während der Laufzeit ihrer Immobilienfinanzierung von günstigen Bauzinsen zu profitieren und zu einer anderen Bank, mit besseren Rahmenbedingungen, zu wechseln.