Das Grundbuch dient dem Zweck, alle relevanten Daten zu einem bestimmten Grundstück zu sammeln. Es steht der Öffentlichkeit zur Verfügung und kann in elektronischer, wie auch schriftlicher Form vorliegen. Es enthält im Bestandsverzeichnis neben der genauen Lage des Grundstückes und dem jeweiligen Flurstück, alle Angaben zur Größe und der Bebauung. Wege- und Weiderechte können ebenfalls im Grundbuch nachgelesen werden. Die verschiedenen Register enthalten die Daten zum jeweiligen Eigentümer und den Grundpfandrechten. Wird der Kauf einer Immobilie über eine Baufinanzierung abgewickelt, gehen im Allgemeinen die Grundpfandrechte als Sicherheit an die Bank über.
Nach erfolgreicher Tilgung des Immobilienkredites wird das Kreditinstitut aus dem Grundbuch gestrichen. Da eine Änderung aber weiterhin lesbar bleiben muss, erfolgt die Streichung nicht im üblichen Sinn durch Löschen des Eintrags. Dieser wird lediglich rot markiert und erhält einen Vermerk über den Verfall des Anspruchs auf die Grundpfandrechte. Das Grundbuch garantiert im Zuge der Baufinanzierung dem Kreditinstitut die notwendigen Sicherheiten.